Verordnung zur Zusammenfassung der den Kammern für Wertpapierbereinigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz übertragenen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Eingangsformel
Die den Kammern für Wertpapierbereinigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz ubertragenen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse werden für das Land Nordrhein-Westfalen der Kammer für Wertpapierbereinigung bei dem Landgericht Düsseldorf zugewiesen.
Die bei den übrigen Kammern für Wertpapierbereinigung des Landes Nordrhein-Westfalen anhängigen Verfahren nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz gehen in der Lage, in der sie sich befinden. auf die Kammer für Wertpapierbereinigung bei dem Landgericht Düsseldorf über.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1967 in Kraft.
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fn1 GV. NW. 1986 S. 514.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.