Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallentsorgung
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Abfallentsorgung
Vom 26. Januar 1995
Aufgrund des § 7 Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG -) vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 1993 (GV. NW. S. 987), wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:
Übertragung von Zuständigkeiten
Die Pflicht zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen wird für das Gebiet der Stadt Velbert vom Kreis Mettmann auf die Stadt Velbert übertragen.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 1996 in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2000 außer Kraft. Ministerium für Umwelt,Raumordnung und Landwirtschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.