Wahlordnung · Nordrhein-Westfalen

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer im Land Nordrhein-Westfalen (LK-Wahlordnung)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung der Landwirtschaftskammer im Land Nordrhein-Westfalen (LK-Wahlordnung)

Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2) Wählerliste Wahlgruppe 1/1) der Wahlberechtigten - Wahlgruppe 2 Tätigkeit Tag, Lfd. Familienname Vorname in einem Monat, Vermerke Bemerkungen Nr. landwirt- Jahr Wohnort, über die schaftlichen der Wohnung Stimm- Betrieb 2) Geburt abgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 ____________ 1) Nichtzustreffendes streichen. Für die Wahlgruppen sind getrennte Wählerlisten anzulegen. 2) Bitte folgende Ziffern und Buchstaben einzusetzen: Bewirtschafter als - Eigentümer 1a - Nutznießer 1b - Pächter 1c Mittätiger Ehegatte 2a Familienangehöriger - voll mitarbeitend 2b - in Berufsausbildung 2c Arbeitnehmer - hauptberuflich tätig 3a - in Berufsausbildung 3b

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.