Verordnung zum Krebsregistergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KR VO)
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung zum Krebsregistergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KR VO)
Vom 24. April 1985
Auf Grund des § 1 Abs. 1 Satz 4 des Krebsregistergesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Februar 1985 (GV. NW. S. 125) wird verordnet:
Für das Gebiet des Regierungsbezirks Münster wird ein Krebsregister errichtet. Träger dieses Registers ist die Gesellschaft zur Bekämpfung der Krebskrankheiten e.V.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Ministerfür Arbeit, Gesundheit und Sozialesdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.