Verordnung über die Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten nach § 13 Abs. 1 AGB-Gesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Zuweisung von Rechtsstreitigkeiten nach § 13 Abs. 1 AGB-Gesetz
Vom 18. März 1977
Auf Grund des § 14 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) in Verbindung mit der Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz vom 8. März 1977 (GV. NW. S. 100) wird verordnet:
Die Rechtsstreitigkeiten nach § 13 Abs. 1 AGB-Gesetz werden zugewiesen: 1. dem Landgericht Düsseldorffür den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, 2. dem Landgericht Dortmundfür den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, 3. dem Landgericht Kölnfür den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1977 in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.