Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zuständigkeit für Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Zuständigkeit für Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Vom 25. Oktober 1977

Auf Grund des § 32 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300 - 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 1977 (BGBl. I S. 1877), wird verordnet:

§ 1

Feststellungen nach § 31 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz trifft der Justizminister.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.