Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 14 Abs. 2 AGB-Gesetz
Vom 8. März 1977
Auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird verordnet:
Die der Landesregierung auf Grund des § 14 Abs. 2 Satz 1 AGB-Gesetz erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte Rechtsstreitigkeiten nach diesem Gesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.