Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 2 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 2 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung

Vom 24. März 1961

Auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 3 der Justizbeitreibungsordnung vom 11. März 1937 (RGBl. I S. 298) in der Fassung des Artikels V des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung kostenrechtlicher Vorschriften vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861) in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung vom 7. Januar 1958 (GV. NW. S. 11) wird verordnet:

§ 1

Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf Grund des § 2 Abs. 1 Satz 2 der Justizbeitreibungsordnung wird auf den Justizminister übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.