Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die örtliche Zuständigkeit der Amtsgerichte in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz

Vom 10. Oktober 1980

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 5 und des § 9 Abs. 3 Satz 1 des Transsexuellengesetzes (TSG) vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) wird verordnet:

§ 1

Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz zuzuweisen, wird auf den Justizminister übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.