Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 7 § 1 Abs. 2a des Familienrechtsänderungsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Artikel 7 § 1 Abs. 2a des Familienrechtsänderungsgesetzes
Vom 16. August 1994
Aufgrund des Artikels 7 § 1 Abs. 2 a Satz 2 des Familienrechtsänderungsgesetzes, der durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1374) eingefügt worden ist, wird verordnet:
Die Ermächtigung der Landesregierung, die der Landesjustizverwaltung nach dem Familienrechtsänderungsgesetz zustehenden Befugnisse durch Rechtsverordnung auf einen oder mehrere Präsidenten des Oberlandesgerichts zu übertragen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.