Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 125 e Abs. 3 des Markengesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach § 125 e Abs. 3 des Markengesetzes
Vom 27. August 1996
Aufgrund des § 125 e Abs. 3 Satz 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082), geändert durch Gesetz vom 19. Juli 1996 (BGBl. I S. 1014), wird verordnet:
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Gemeinschaftsmarkenstreitsachen für die Bezirke mehrerer Gemeinschaftsmarkengerichte einem dieser Gerichte zuzuweisen, wird auf das Justizministerium übertragen.
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die LandesregierungNordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Justizminister
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.