Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ermächtigung des Innenministers zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bergarbeiterwohnungsbau

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Ermächtigung des Innenministers zur Übertragung von Zuständigkeiten im Bergarbeiterwohnungsbau

Vom 2. Dezember 1975

Aufgrund des § 7 Abs. 4 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Februar 1974 (GV. NW. S. 66), wird verordnet:

§ 1

Der Innenminister wird ermächtigt, einem Regierungspräsidenten die Aufgaben der Bewilligungsstelle gemäß § 15 des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 1957 (BGBl. I S. 418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. August 1965 (BGBl. I S. 909), im Bezirk anderer Regierungspräsidenten zu übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Landesregierungdes Landes Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.