Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Berufsausbildung und Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Berufsausbildung und Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten - Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern

Anlage 1 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten - Sachliche Gliederung - Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse Lfd. Teil des Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Nr. Ausbildungsberufsbildes 1.1 Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) 1.1.1 Struktur, Stellung und Aufga- a) Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem ben des Ausbildungsbetriebes der öffentlichen Verwaltung beschreiben (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) b) Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern c) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirt- schaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen 1.1.2 Berufsbildung a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem be- trieblichen Ausbildungsplan darstellen c) Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung auf- zeigen d) Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personal- vertretung im Ausbildungsbetrieb darstellen e) Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungs- rechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern 1.1.3 Sicherheit und Gesundheits- a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest- schutz bei der Arbeit stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhal- tensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brand- bekämpfung ergreifen 1.1.4 Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelung des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Ener- gie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen 1.2 Arbeitsorganisation und büro- a) Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften Lfd. Teil des Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Nr. Ausbildungsberufsbildes wirtschaftliche Abläufe anwenden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) b) Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und –ausgang bearbeiten c) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einset- zen d) persönliche Arbeitsorganisationen rationell und zweckmäßig gestal- ten e) Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen f) Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzten g) Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten h) Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnah- men einleiten 1.3 Informations- und Kommuni- a) Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des kationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. Ausbildungsbetriebes beschreiben 3) b) Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen c) Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informa- tions- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedin- gungen und –anforderungen aufzeigen d) Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pfle- gen e) Regelungen zum Datenschutz anwenden 1.4 Kommunikation und Koopera- a) externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Quali- tion (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) tätsmerkmals der Bürger und Kundenorientierung erbringen b) Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden c) Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten d) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen e) Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen f) Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öf- fentlichkeit bewerten 1.5 Verwaltungsbetriebswirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) 1.5.1 Betriebliche Organisation a) Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Ent- (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) scheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen b) betriebliche Organisationsvorhaben in Arbeitsabläufen umsetzen 1.5.2 Haushaltswesen a) Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) begründen b) bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwir- ken c) Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften d) Haushaltsgrundsätze anwenden Lfd. Teil des Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Nr. Ausbildungsberufsbildes e) Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen f) Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen g) Zahlungsvorgänge bearbeiten 1.5.3 Rechnungswesen a) Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbil- (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) dungsbetrieb erläutern b) Kosten und Leistungen erfassen und berechnen c) doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Bu- chungsvorgänge bearbeiten d) betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen e) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsin- strument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben 1.5.4 Beschaffung a) Beschaffungsgrundsätze anwenden (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) b) Sachgüter beschaffen 1.6 Personalwesen a) Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechts- (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) grundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden b) Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Aus- scheiden von Beschäftigten bearbeiten c) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbei- ten d) Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen ins- besondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten e) Vergütungen berechnen f) Arbeitnehmerschutzgesetze anwenden g) Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichti- gen h) Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben 1.7 Allgemeines Verwaltungsrecht a) Rangordnung von Rechtsquellen beachten und Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) b) Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden c) Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden d) Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen e) Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen f) Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen g) förmliche Zulassung veranlassen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.