Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Emsdetten in Emsdetten, Landkreis Steinfurt
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Emsdetten in Emsdetten, Landkreis Steinfurt
Vom 18. Juli 1963
Auf Grund des § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) wird verordnet:
Die Aufsicht über den Wasser- und Bodenverband (Deichverband) Emsdetten in Emsdetten wird dem Oberkreisdirektor des Landkreises Steinfurt, die obere Aufsicht dem Regierungspräsidenten in Münster übertragen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1963 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlaß des Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Mai 1938 - bekanntgemacht im Regierungsamtsblatt Münster 1939 S. 18 - gegenstandslos. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.