Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Aufsichtsbehörde für den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford
Vom 4. Oktober 1960
Auf Grund des § 114 der Ersten Wasserverbandverordnung vom 3. September 1937 (RGBl. I. S. 933) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen verordnet:
Der Regierungspräsident in Detmold wird zur Aufsichtsbehörde über den Wasserbeschaffungsverband Wasserwerk Begatal in Herford bestimmt. Die oberste Aufsichtsbehörde ist zugleich obere Aufsichtsbehörde.
Diese Verordnung tritt am 15. Oktober 1960 in Kraft. Der Ministerfür Ernährung, Landwirtschaft und Forstendes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.