Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professoren in der Funktion von Oberärzten

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professoren in der Funktion von Oberärzten

Vom 3. August 1981

Aufgrund des § 202 Abs. 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NW. S. 234) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Finanzminister verordnet:

§ 1

Auf Professoren in der Funktion von Oberärzten finden die Vorschriften über die Arbeitszeit Anwendung.

§ 2

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Ministerfür Wissenschaft und Forschungdes Landes Nordrhein-Westfalen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.