Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professoren in der Funktion von Oberärzten
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Verordnung über die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Arbeitszeit für Professoren in der Funktion von Oberärzten
Vom 3. August 1981
Aufgrund des § 202 Abs. 1 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Mai 1981 (GV. NW. S. 234) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister und dem Finanzminister verordnet:
Auf Professoren in der Funktion von Oberärzten finden die Vorschriften über die Arbeitszeit Anwendung.
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Ministerfür Wissenschaft und Forschungdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.