Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, und der Stadt Greven, Landkreis Münster
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Gesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, und der Stadt Greven, Landkreis Münster
Vom 10. Dezember 1963
(1) Die bisher zur Gemeinde Nordwalde, Landkreis Steinfurt, gehörenden Flurstücke Gemarkung Nordwalde Flur 10 Nr. 3, 4, 6 bis 39, 41 bis 47, 49 bis 103 werden in die Stadt Greven, Landkreis Münster, eingegliedert. (2) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Nordwalde und der Stadt Greven vom 26. 2. / 1. 3. 1963 wird mit der Maßgabe bestätigt, daß die Gebietsänderung bei der Kreisumlage und ähnlichen Umlagen [§ 3 Abs. 3 Buchst. b) des Gebietsänderungsvertrages] vom 1. Januar 1964 an zu berücksichtigen ist. [Anlage]
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1964 in Kraft.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.