Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Neuapostolische Kirche im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 24. April 1951
Der Neuapostolischen Kirche des Landes Nordrhein-Westfalen werden für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.