Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD -)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD -)

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 01.01.2000 Gültig bis: 31.12.2003 Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhoch- schulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD -) Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.