Nordrhein-Westfalen

Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Geschädigten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und über die Betreuung der Verfolgten

LRGV - Landesrecht Gesetze und Verordnungen Fassung Gültig ab: 01.01.2000 Gültig bis: 03.06.2004 Gesetz über die Anerkennung der Verfolgten und Ge- schädigten der nationalsozialistischen Gewaltherr- schaft und über die Betreuung der Verfolgten Herausgeber: Im Namen der Landesregierung, das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, Friedrichstr. 62-80, 40217 Düsseldorf 1/1

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.