Dreizehnte Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Dreizehnte Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Vom 31. August 1970
Auf Grund des Artikels 2 Abs. 2 und des Artikels 3 Abs. 4 des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 23. April/9. Mai 1969 (GV. NW. S. 928) in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 26. April 1961 (GV. NW. S. 190), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Juli 1969 (GV. NW. S. 514), wird verordnet:
Für die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Gemeinden Rödinghausen, Kreis Herford, und Düingdorf, Kreis Melle, Land Niedersachsen, über die Abwasserbeseitigung ist der Oberkreisdirektor als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Herford zuständig.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.