RV · Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Einrichtung einer Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen (ZERV)

Ausfertigungsdatum:
01.01.2000
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Einrichtung einer Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen (ZERV)

Vom 10. Mai 1994

Nachdem alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei des Landes Berlin hinterlegt worden sind, ist das Abkommen über die Einrichtung einer Zentralen polizeilichen Ermittlungsstelle für die Strafverfolgung von Mitgliedern ehemaliger SED-geführter DDR-Regierungen und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgeschehen (ZERV) gemäß § 13 Absatz 1 am 1. März 1994 in Kraft getreten.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.