ZustR4RöntVO · Niedersachsen

Durchführung der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung); hier: Regelung der Zuständigkeiten nach § 4 Abs. 2 und 4

Amtliche Abkürzung:
ZustR4RöntVO
Ausfertigungsdatum:
31.10.1974
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Durchführung der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung); hier: Regelung der Zuständigkeiten nach § 4 Abs. 2 und 4

RdErl. d. ML v. 8.10.1974 - 106.2 - 0012.1 - 16 -

Vom 8. Oktober 1974 (Nds. MBl. S. 1829)

- GültL 34/1 -

- VORIS 81640 00 00 09 001 -

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.