ZulVV-Jur · Niedersachsen

Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst

Amtliche Abkürzung:
ZulVV-Jur
Ausfertigungsdatum:
02.12.2003
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst

Vom 24. August 1999 (Nds. GVBl. S. 329 - VORIS 20411 04 02 00 000 -)

Geändert durch Verordnung vom 25. September 2003 (Nds. GVBl. S. 355)

Aufgrund des § 8 des Gesetzes über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27. Oktober 1977 (Nds. GVBl. S. 537) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.