Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst
- Amtliche Abkürzung:
- ZulVV-Jur
- Ausfertigungsdatum:
- 02.12.2003
Verordnung über das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst
Vom 24. August 1999 (Nds. GVBl. S. 329 - VORIS 20411 04 02 00 000 -)
Geändert durch Verordnung vom 25. September 2003 (Nds. GVBl. S. 355)
Aufgrund des § 8 des Gesetzes über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst vom 27. Oktober 1977 (Nds. GVBl. S. 537) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.