ZLS-AbkG · Niedersachsen

Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Amtliche Abkürzung:
ZLS-AbkG
Ausfertigungsdatum:
10.06.1995
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

Vom 19. Mai 1995 (Nds. GVBl. S. 120 - VORIS 81640 03 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.