Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
- Amtliche Abkürzung:
- ZLS-AbkG
- Ausfertigungsdatum:
- 10.06.1995
Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
Vom 19. Mai 1995 (Nds. GVBl. S. 120 - VORIS 81640 03 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.