ZivilrechtZustNVO · Niedersachsen

Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Zivilrechts

Amtliche Abkürzung:
ZivilrechtZustNVO
Ausfertigungsdatum:
11.10.2024
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Neuordnung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Zivilrechts

Vom 9. Oktober 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 86)

Aufgrund

des § 1316 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 16. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 240),

des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über Verordnungen und Zuständigkeiten vom 22. Oktober 2014 (Nds. GVBl. S. 291), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 320), und

des § 17 Sätze 2 und 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Februar 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9),

wird verordnet:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Zivilrechts (ZustVO-Zivilrecht)1
Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht2
Inkrafttreten3

Art. 2 ZivilrechtZustNVO - Änderung der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht

Die Allgemeine Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht vom 14. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 589), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. März 2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 20), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 2 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Am Ende der Nummer 6 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

    2. b)

      Nummer 8 wird gestrichen.

  2. 2.

    § 4 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Am Ende der Nummer 4 wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

    2. b)

      Nummer 12 wird gestrichen.

  3. 3.

    § 5 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Am Ende der Nummer 2 Buchst. c wird das Semikolon durch einen Punkt ersetzt.

    2. b)

      Nummer 3 wird gestrichen.

Art. 3 ZivilrechtZustNVO - Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Hannover, den 9. Oktober 2024

Die Niedersächsische Landesregierung

Weil

Wahlmann

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.