WLSPlWRdErl · Niedersachsen

Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen

Amtliche Abkürzung:
WLSPlWRdErl
Ausfertigungsdatum:
31.12.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen

RdErl. d. MW v. 20.8.2020 - 43-30056/3310 -

Vom 20. August 2020 (Nds. MBl. S. 1066)

Zuletzt geändert durch RdErl. vom 2. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 571)

- VORIS 93150 -

- Im Einvernehmen mit dem MI -

Lautsprecher- oder Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und zu kommunalen Vertretungen sowie aus Anlass von Direktwahlen nach § 2 Abs. 6 NKWG gehören zum Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Artikel 5 GG). Im Hinblick auf dieses Grundrecht und das Parteienprivileg gemäß Artikel 21 Abs. 1 GG verdichtet sich das den zuständigen Behörden zustehende Ermessen für die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigungen und Sondernutzungserlaubnissen in der Wahlkampfschlussphase in der Regel zu einem Anspruch der Wahlvorschlagsträger auf Erteilung der erforderlichen Erlaubnisse.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Lautsprecherwerbung1
Plakatwerbung2
Straßenrecht3
Sonstiges Recht4
Schlussbestimmungen5
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. i.d.F. vom 2. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 571)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.