VV-ROG/NROG-RVP · Niedersachsen

Verwaltungsvorschriften zum ROG und NROG für die Raumverträglichkeitsprüfung von Vorhaben (VV-ROG/NROG-RVP)

Ausfertigungsdatum:
09.10.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verwaltungsvorschriften zum ROG und NROG für die Raumverträglichkeitsprüfung von Vorhaben (VV-ROG/NROG-RVP)

RdErl. d. ML v. 02.09.2025 - 303-20002-612/2024-5048/2024 -

Vom 2. September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 466)

- VORIS 23100 -

Zur Ausführung der §§ 15 und 16 ROG vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), und der §§ 9 bis 13 NROG i. d. F. vom 06.12.2017 (Nds. GVBl. S. 456), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.04.2024 (Nds. GVBl. 2024 Nr. 31), werden folgende Verwaltungsvorschriften erlassen:

InhaltsübersichtAbschnitt
Beurteilung der Raumverträglichkeit von Planungen und Maßnahmen in eigenständigen Verfahren (RVP-Verfahren) oder in Verfahren anderer Stellen1
Gegenstand, Prüfauftrag und Rechtscharakter der Raumverträglichkeitsprüfung2
Prüfgegenstand2.1
Prüfung der Raumverträglichkeit, räumliche Alternativen2.2
Überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen2.3
Auswirkungen auf Schutzgüter2.3.1
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (Vorprüfung)2.3.2
Prüfung artenschutzrechtlicher Belange2.3.3
Charakter und Rechtswirkung des Ergebnisses des RVP-Verfahrens2.4
Beratung von Vorhabenträgern3
Entscheidung über das Erfordernis eines RVP-Verfahrens4
Ermessensentscheidung, Benehmensherstellung bei Bundesvorhaben4.1
Absehen von einem RVP-Verfahren4.2
Gesetzlicher Ausschluss von Raumverträglichkeitsprüfungen4.2.1
Fehlen raumbedeutsamer Konflikte (§ 15 Abs. 4 Satz 4 ROG)4.2.2
Anderweitige Prüfung i. S. des § 16 Abs. 2 Satz 1 ROG i. V. m. § 9 Abs. 2 NROG4.2.3
Absehen von einem RVP-Verfahren nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 NROG4.2.3.1
Absehen von einem RVP-Verfahren nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 NROG4.2.3.2
Absehen von einem RVP-Verfahren nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NROG4.2.3.3
Absehen von einem RVP-Verfahren aus anderen Gründen4.2.3.4
Qualität der Unterlagen zur Prüfung des Erfordernisses eines RVP-Verfahrens4.3
Unterrichtung des Vorhabenträgers, Fristen4.4
Antragskonferenz/Austausch mit anderen Stellen (§ 10 Abs. 1 NROG), Konferenz/Austausch nach Verzichtsanzeige (§ 10 Abs. 2 Satz 2 NROG)5
Zweck, vorbereitende Unterlagen5.1
Beteiligtenkreis5.2
Inhaltlicher Abstimmungsbedarf zu Untersuchungsrahmen und Unterlagen5.3
Räumlicher und sachlicher Untersuchungsrahmen, Alternativen5.3.1
Vertraulichkeitsanforderungen5.3.2
Form der Verfahrensunterlagen5.3.3
Unterrichtung über Ergebnisse, Festlegung des Untersuchungsrahmens5.3.4
Vorlage der Verfahrensunterlagen, Vollständigkeitsprüfung6
Anforderungen an die Unterlagen zur Einleitung des RVP-Verfahrens6.1
Prüfung der Verfahrensunterlagen auf Vollständigkeit, Verfahrensdauer6.2
Nachforderung von Verfahrensunterlagen im Verlauf des RVP-Verfahrens6.3
Durchführung des RVP-Verfahrens7
Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG, § 10 Abs. 4 NROG)7.1
Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen im Internet7.1.1
Öffentliche Auslegung der Unterlagen, andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten7.1.2
Unterrichtung durch vorherige öffentliche Bekanntmachung7.1.3
Bekanntmachungsfrist7.1.3.1
Informationen über Zugang zu Unterlagen und Veröffentlichungsdauer7.1.3.2
Informationen zu Stellungnahmemöglichkeiten, Stellungnahmefrist und Ausschluss verspäteter Stellungnahmen7.1.3.3
Datenschutzerklärung, datenschutzrechtliche Anforderungen7.1.3.4
Unterrichtung öffentlicher Stellen (§ 10 Abs. 4 Satz 7 NROG)7.1.4
Beteiligung von Nachbarstaaten7.1.5
Erneute Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung bei relevanten Änderungen (§ 10 Abs. 7 NROG)7.2
Erörterung (§ 10 Abs. 6 NROG)7.3
Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung mit Landesplanerischer Feststellung, Inhalt der Landesplanerischen Feststellung (§ 15 Abs. 1 ROG, § 11 NROG)7.4
Ergebnisse des RVP-Verfahrens (einschließlich Maßgaben)7.4.1
Sachverhalt7.4.2
Begründung, nachvollziehbare Darlegung der Prüfung7.4.3
Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens7.4.3.1
Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens, raumordnerische Gesamtabwägung7.4.3.2
Ausführungen im Fall einer Abschnittsbildung bei Leitungsbau- und Verkehrswegevorhaben7.4.3.3
Bekanntgabe und öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Raumverträglichkeitsprüfung (§ 15 Abs. 1 Satz 4 ROG, § 11 Abs. 3 und 4 NROG)7.5
Einstellung der Raumverträglichkeitsprüfung ohne Landesplanerische Feststellung (§ 10 Abs. 8 NROG)7.6
Durchführung eines beschleunigten RVP-Verfahrens (§ 16 Abs. 1 ROG, § 12 NROG)8
Verlängerung der Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung (§ 11 Abs. 2 NROG)9
Kosten der Vorbereitung und Durchführung eines RVP-Verfahrens10
Kostenpflicht10.1
Gebühren10.2
Besondere Auslagen10.3
Kostenbescheid10.4
Zuständigkeit für RVP-Verfahren (§ 19 Abs. 1 NROG)11
Grundsatz11.1
Bestimmung der zuständigen Stelle bei Berührtsein mehrerer Landesplanungsbehörden11.2
Zuständigkeit der oberen Landesplanungsbehörde11.3
Landesplanerische Stellungnahme12
Schlussbestimmungen13
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 13 des RdErl. vom 2. September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 466)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.