Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse
- Amtliche Abkürzung:
- UnschZG
- Ausfertigungsdatum:
- 31.12.2014
Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse
In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 1990 (Nds. GVBl. S. 155 - VORIS 32350 01 00 00 000 -)
Geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 436)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.