TierSchBeaufBeschl · Niedersachsen

Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz

Amtliche Abkürzung:
TierSchBeaufBeschl
Ausfertigungsdatum:
16.09.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz

Beschl. d. LReg v. 16.09.2025 - V2-02101-19617/2025 -

Vom 16. September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 447)

- VORIS 78530 -

Bezug: Beschl. v. 18.12.2018 (Nds. MBl. 2019 S. 119)
- VORIS 78530 -

Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz vom 22.11.1995 (Nds. GVBl. S. 444) - im Folgenden: TierSchBeaufG NI - wird das Nähere über die Aufgaben der Landesbeauftragten oder des Landesbeauftragten für den Tierschutz (Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter) wie folgt bestimmt:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Organisatorische Einbindung1
Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für den Tierschutz2
Rechte, Berichtspflichten und Arbeitsprogramm3
Schlussbestimmung4

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.