Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz
- Amtliche Abkürzung:
- TierSchBeaufBeschl
- Ausfertigungsdatum:
- 16.09.2025
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für den Tierschutz
Beschl. d. LReg v. 16.09.2025 - V2-02101-19617/2025 -
Vom 16. September 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 447)
- VORIS 78530 -
Bezug: Beschl. v. 18.12.2018 (Nds. MBl. 2019 S. 119)
- VORIS 78530 -
Gemäß § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz vom 22.11.1995 (Nds. GVBl. S. 444) - im Folgenden: TierSchBeaufG NI - wird das Nähere über die Aufgaben der Landesbeauftragten oder des Landesbeauftragten für den Tierschutz (Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter) wie folgt bestimmt:
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Organisatorische Einbindung | 1 |
| Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für den Tierschutz | 2 |
| Rechte, Berichtspflichten und Arbeitsprogramm | 3 |
| Schlussbestimmung | 4 |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.