StrwzStRdErl · Niedersachsen

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Stelle für den Lehr- und den Umschulungsberuf "Straßenwärter"

Amtliche Abkürzung:
StrwzStRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2005
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Durchführung des Berufsbildungsgesetzes; Bestimmung der zuständigen Stelle für den Lehr- und den Umschulungsberuf "Straßenwärter"

RdErl. d. MW v. 30.10.1987 - 10.1-61.33 -

Vom 30. Oktober 1987 (Nds. MBl. S. 1007)

Geändert durch RdErl. vom 8. November 2004 (Nds. MBl. S. 808)

- GültL 3/175 -

- VORIS 22420 00 00 08 001 -

Bezug:

RdErl. v. 29.12.1971 (Nds. MBl. 1972 S. 90 - GültL 3/107)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.