StrHFördAV · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.

Amtliche Abkürzung:
StrHFördAV
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.

AV d. MJ v. 10.11.2025 - 4453-MJ-35798/2017 -

Vom 10. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 525) (1)

- VORIS 33350 -

Bezug: AV v. 21.07.2021 (Nds. Rpfl. S. 300)
- VORIS 33350 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Bewilligungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
(1) Red. Anm.:

Nds. RPfl. S. 393

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 der AV vom 10. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 525; Nds. RPfl. S. 393)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.