Übertragung staatsanwaltlicher Aufgaben auf die Geschäftsstelle
- Amtliche Abkürzung:
- StAAufgÜAV
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2013
Übertragung staatsanwaltlicher Aufgaben auf die Geschäftsstelle
AV d. MJ v. 8.12.1993 (3013 - 304.6)
Vom 8. Dezember 1993 (Nds. Rpfl. 1994 S. 33)
Zuletzt geändert durch AV vom 7. Dezember 2012 (Nds. Rpfl. 2013 S. 14)
- VORIS 30800 00 00 00 006 -
AV d. MJ v. 13.1.1977 - Nds. Rpfl. S. 33 -
VORIS 30800 00 00 00 003
Die Bediensteten der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft haben bei der Erledigung staatsanwaltlicher Geschäfte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen mitzuwirken:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.