SozH-QuotV · Niedersachsen

Verordnung über die Zuordnung der örtlichen Träger der Sozialhilfe zu Quotenklassen

Amtliche Abkürzung:
SozH-QuotV
Ausfertigungsdatum:
28.11.2018
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung über die Zuordnung der örtlichen Träger der Sozialhilfe zu Quotenklassen

Vom 19. September 2006 (Nds. GVBl. S. 451 - VORIS 21141 -)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. November 2018 (Nds. GVBl. S. 250)

Aufgrund des § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 644) wird verordnet:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.