SondhilfGDVO · Niedersachsen

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)

Amtliche Abkürzung:
SondhilfGDVO
Ausfertigungsdatum:
17.01.1953
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)

Vom 16. Januar 1953 (Nds. GVBl. S. 5 - VORIS 25100 01 01 00 000 -)

Auf Grund des § 25 des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden) in der Fassung des Gesetzes vom 16. Mai 1952 (Nieders. GVBl. S. 30) wird verordnet:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.