Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
- Amtliche Abkürzung:
- SondhilfGDVO
- Ausfertigungsdatum:
- 17.01.1953
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden)
Vom 16. Januar 1953 (Nds. GVBl. S. 5 - VORIS 25100 01 01 00 000 -)
Auf Grund des § 25 des Gesetzes über Gewährung von Sonderhilfe für Verfolgte der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (Personenschaden) in der Fassung des Gesetzes vom 16. Mai 1952 (Nieders. GVBl. S. 30) wird verordnet:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.