SHFördRdErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI

Amtliche Abkürzung:
SHFördRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.12.2024
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI

RdErl. d. MS v. 14. 2. 2020 - 104-43 590/200-1 -

Vom 14. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 347)

Geändert durch RdErl. vom 28. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 587)

- VORIS 83000 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Verfahren6
Schlussbestimmungen7
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 7 des RdErl. i.d.F. vom 28. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 587)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.