SchwArBRdErl · Niedersachsen

Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerksrechtlichen Bereich

Amtliche Abkürzung:
SchwArBRdErl
Ausfertigungsdatum:
25.02.2009
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekämpfung der Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerksrechtlichen Bereich

RdErl. d. MW v. 23.12.2004 - 21-32142-1015 -

Vom 23. Dezember 2004 (Nds. MBl. 2005 S. 65)

Geändert durch RdErl. vom 4. Februar 2009 (Nds. MBl. S. 225)

- VORIS 71380 -

- Im Einvernehmen mit dem MI -

Bezug:

RdErl. v. 24.3.1997 (Nds. MBl. S. 779)
- VORIS 71380 00 00 00 003 -

Mit Wirkung vom 1.8.2004 ist das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Für die Verfolgung von Schwarzarbeit im gewerbe- und handwerksrechtlichen Bereich werden folgende Hinweise gegeben:

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.