SchrARdErl · Niedersachsen

Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten

Amtliche Abkürzung:
SchrARdErl
Ausfertigungsdatum:
20.11.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten

RdErl. d. MK v. 29.5.2020 - 15-05410/1.2 -

Vom 29. Mai 2020 (Nds. MBl. S. 696) (1)

Geändert durch RdErl. vom 20. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 547)

- VORIS 22560 -

- Im Einvernehmen mit der StK und dem MI -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Ausnahmen vom Geltungsbereich2
Aufbewahrungs- und Löschungsfristen3
Verbleib des Schriftgutes und der Daten4
Schlussbestimmungen5
(1) Red. Anm.:

SVBl. S. 351

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. i.d.F. vom 20. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 547)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.