SchöffWRdErl · Niedersachsen

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Amtliche Abkürzung:
SchöffWRdErl
Ausfertigungsdatum:
15.11.2022
3 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Gem. RdErl. d. MJ u. d. MI v. 1.11.2022 - 3221-403.101; 31.1-11792/1 -

Vom 1. November 2022 (Nds. MBl. S. 1441) (1)

- VORIS 30600 -

Bezug:

  1. a)

    Beschl. d. LReg v. 13.7.2004 (Nds. MBl. S. 498)
    - VORIS 30600 -

  2. b)

    Gem. RdErl. v. 27.7.2017 (Nds. MBl. S. 1265, Nds. Rpfl. S. 376)
    - VORIS 30600 -

Für die nach den Bestimmungen des GVG durchzuführenden Wahlen der Schöffinnen und Schöffen wird Folgendes bestimmt:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Wahljahre, Zuständigkeit1
Bestimmung und Mitteilung der Zahl der Schöffinnen und Schöffen2
Aufstellung und Einreichung der Vorschlagslisten3
Schöffenwahlausschuss4
Aufstellung der Schöffenlisten und Ersatzschöffenlisten5
Schlussbestimmungen6
Musterformular für die Erstellung der Vorschlagslisten für die SchöffenwahlAnlage 1
Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das SchöffenamtAnlage 2
(1) Red. Anm.:

Nds. Rpfl. 2023 S. 31

Anlage 1 SchöffWRdErl - Musterformular für die Erstellung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

Gemeinde:
Amtsgerichtsbezirk:
Für die Geschäftsjahre:

Lfd. Nr.Anredeakad. GradFamiliennameGeburtsnameVornamenFamilienstandGeburtsjahrBerufStaatsangehörigkeitPLZWohnortGgf. Stadt- oder OrtsteilZum Zeitpunkt der Aufstellung in der Gemeinde wohnhaftBemerkungenSchöffentätigkeit
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. November 2022 (Nds. MBl. S. 1441, Nds. Rpfl. 2023 S. 31)

Anlage 2 SchöffWRdErl - Bewerbungsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für das Schöffenamt

An die
Stadt-/Gemeindeverwaltung

Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen.

Angaben zur Person

Name, ggf. GeburtsnameVorname(n)
GeburtsdatumGeburtsortStaatsangehörigkeit
Beruf (bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit)
Straße, HausnummerPostleitzahlOrt der Hauptwohnung
Telefon *)E-Mail-Adresse *)
*)

freiwillige Angabe

Bitte kreuzen Sie die folgenden Aussagen an, die auf Sie zutreffen. Die Beantwortung ist freiwillig, eine Überprüfung durch das Gericht ist im Falle einer Wahl aber zulässig.

Ich bin in den letzten zehn Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als sechs Monaten verurteilt worden.
Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder sonstigen Straftaten, das zum Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ehrenämter führen kann.
Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um das Amt einer Schöffin/eines Schöffen wahrnehmen zu können.
Ich fühle mich den gesundheitlichen Anforderungen einer mehrstündigen/mehrtägigen bzw. über mehrere Wochen/Monate andauernden Hauptverhandlung in Strafsachen gewachsen.
Ich war nie hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiterin/hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.
Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben.
Ich war bereits als ehrenamtliche Schöffin/ehrenamtlicher Schöffe tätig.

Meine Bewerbung für das Amt begründe ich wie folgt (freiwillige Angabe):

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____________________________________________________________________________________________

Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich das Schöffenamt
am ☐ Amtsgericht ☐ Landgericht.
Für den Fall meiner Wahl bevorzuge ich das Schöffenamt
als ☐ Hauptschöffin/Hauptschöffe ☐ Ersatzschöffin/Ersatzschöffe.

Der Schöffenwahlausschuss ist an diese Wünsche nicht gebunden.

Ich bin damit einverstanden, dass auch die freiwilligen Daten an die Gemeindevertretung und den Schöffenwahlausschuss weitergegeben werden. Die Übermittlung darf nur zum Zweck der Schöffenwahl erfolgen.

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Ort, Datum, Unterschrift

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 Satz 1 des RdErl. vom 1. November 2022 (Nds. MBl. S. 1441, Nds. Rpfl. 2023 S. 31)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.