SchFBRdErl · Niedersachsen

Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und an Förderschulen sowie Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht

Amtliche Abkürzung:
SchFBRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und an Förderschulen sowie Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht

RdErl. d. MK v. 01.01.2025 - 32-81420 - VORIS 22410 -

Vom 1. Januar 2025 (SVBl. S. 20, 216)

Bezug:

  1. a)

    RdErl. "Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen" vom 01.07.2021 (SVBl. S. 349)
    - VORIS 22410 -

  2. b)

    Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) vom 14.05.2012 (Nds. GVBl. S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.07.2017 (Nds. GVBl. S. 234)
    - VORIS 20411 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater1
Stellung der Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht 2
Schwerpunkte der Fachberatung3
Fächer und Fachbereiche4
Anrechnungsstunden/Stellen5
Weitere Regelungen für die schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht6
Schlussbestimmungen7
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 1. Januar 2025 (SVBl. S. 20)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.