Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und an Förderschulen sowie Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht
- Amtliche Abkürzung:
- SchFBRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2025
Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und an Förderschulen sowie Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht
RdErl. d. MK v. 01.01.2025 - 32-81420 - VORIS 22410 -
Vom 1. Januar 2025 (SVBl. S. 20, 216)
Bezug:
- a)
RdErl. "Schulformbezogene Fachberatung an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Förderschulen sowie sonderpädagogische Unterstützung einschließlich Gymnasien und Gesamtschulen" vom 01.07.2021 (SVBl. S. 349)
- VORIS 22410 - - b)
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) vom 14.05.2012 (Nds. GVBl. S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.07.2017 (Nds. GVBl. S. 234)
- VORIS 20411 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater | 1 |
| Stellung der Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht | 2 |
| Schwerpunkte der Fachberatung | 3 |
| Fächer und Fachbereiche | 4 |
| Anrechnungsstunden/Stellen | 5 |
| Weitere Regelungen für die schulformbezogenen Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Konrektorinnen als Fachberaterinnen und Konrektoren als Fachberater in der Schulaufsicht | 6 |
| Schlussbestimmungen | 7 |
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 1. Januar 2025 (SVBl. S. 20)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.