RSFNRdErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ehrenamtlich Tätiger, die bei einem Hilfseinsatz Opfer einer mutmaßlichen Straftat geworden sind (Rechtsschutzfonds Niedersachsen)

Amtliche Abkürzung:
RSFNRdErl
Ausfertigungsdatum:
05.03.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ehrenamtlich Tätiger, die bei einem Hilfseinsatz Opfer einer mutmaßlichen Straftat geworden sind (Rechtsschutzfonds Niedersachsen)

RdErl. d. MI v. 09.02.2026 - 71- 41576/10-10 -

Vom 9. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 86)

- VORIS 32110 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger3
Bewilligungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des RdErl. vom 9. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 86)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.