Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ehrenamtlich Tätiger, die bei einem Hilfseinsatz Opfer einer mutmaßlichen Straftat geworden sind (Rechtsschutzfonds Niedersachsen)
- Amtliche Abkürzung:
- RSFNRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 05.03.2026
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ehrenamtlich Tätiger, die bei einem Hilfseinsatz Opfer einer mutmaßlichen Straftat geworden sind (Rechtsschutzfonds Niedersachsen)
RdErl. d. MI v. 09.02.2026 - 71- 41576/10-10 -
Vom 9. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 86)
- VORIS 32110 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage | 1 |
| Gegenstand der Förderung | 2 |
| Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger | 3 |
| Bewilligungsvoraussetzungen | 4 |
| Art und Umfang, Höhe der Zuwendung | 5 |
| Sonstige Zuwendungsbestimmungen | 6 |
| Anweisungen zum Verfahren | 7 |
| Schlussbestimmungen | 8 |
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des RdErl. vom 9. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 86)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.