Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
- Ausfertigungsdatum:
- 07.11.2024
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)
Erl. d. MK v. 26.2.2020 - 51.2-51311/12 -
Vom 26. Februar 2020 (Nds. MBl. S. 293)
Zuletzt geändert durch Erl. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)
- VORIS 21133 -
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage | 1 |
| Gegenstand der Förderung | 2 |
| Zuwendungsempfänger | 3 |
| Zuwendungsvoraussetzungen | 4 |
| Art, Umfang und Höhe der Zuwendung | 5 |
| Sonstige Zuwendungsbestimmung | 6 |
| Anweisungen zum Verfahren | 7 |
| Schlussbestimmungen | 8 |
| Berechnungsgrundlage für den Verfügungsrahmen nach Nummer 7.3 der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschlung (RIT)" | Anlage |
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. i.d.F. vom 7. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 530)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.