Beschluß des Landesministeriums über Zuständigkeiten im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
- Amtliche Abkürzung:
- RHVAStRZust
- Ausfertigungsdatum:
- 13.12.1983
Beschluß des Landesministeriums über Zuständigkeiten im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten
- MJ-9350-305. 73 -
Vom 13. Dezember 1983 (Nds. MBl. 1984 S. 58) (1)
- VORIS 31030 00 00 00 006 -
Auf Grund des § 74 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) vom 23.12.1982 (BGBl. I S. 2071) und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Landesregierungen vom 22.11.1983 (BAnz. S. 12593) werden hiermit die von der Bundesregierung der Landesregierung übertragenen Befugnisse im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten weiter übertragen:
(1) Red. Anm.:
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.