RealStErhebG · Niedersachsen

Gesetz zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden (Realsteuer-Erhebungsgesetz)

Amtliche Abkürzung:
RealStErhebG
Ausfertigungsdatum:
31.12.1981
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Gesetz zur Übertragung der Festsetzung und Erhebung der Realsteuern auf die hebeberechtigten Gemeinden(Realsteuer-Erhebungsgesetz)

Vom 22. Dezember 1981 (Nds. GVBl. S. 423 - VORIS 62100 02 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.