PsychPbUFördErl · Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen

Amtliche Abkürzung:
PsychPbUFördErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2022
4 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen

Erl. d. MJ v. 7.10.2021 - 4131-403.115 (SH 3) -

Vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)

- VORIS 33200 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage1
Gegenstand der Förderung2
Zuwendungsempfänger3
Zuwendungsvoraussetzungen4
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung5
Sonstige Zuwendungsbestimmungen6
Anweisungen zum Verfahren7
Schlussbestimmungen8
Antrag auf Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung in NiedersachsenAnlage 1
Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen ProzessbegleitungAnlage 2
Anlage zum Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen ProzessbegleitungAnlage 3

Anlage 1 PsychPbUFördErl - Antrag auf Förderung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen

Förderungszeitraum:

Antragsteller:

Name:

Adresse:

Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Kreditinstitut:

IBAN:

Kontoinhaber:

Organisations-/Rechtsform:

Selbstdarstellung:

Bitte schildern Sie kurz Ihre Einrichtung (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Zielgruppe, Organisationszweck, hauptsächliche Tätigkeit).

Versicherung des Antragstellers; Nachweise:

Der Antragsteller fügt dem Antrag auf Förderung für die einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der geforderten Qualifikationen für die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter bei (§ 3 Abs. 1 und 2 PsychPbG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nds. AG PsychPbG).
Der Antragsteller versichert, alle weiteren in der Förderrichtlinie festgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen und sagt zu, sämtlichen hierin genannten Verpflichtungen nachzukommen.
Der Antragsteller willigt ein, dass die für das Zuwendungsverfahren erforderlichen träger- und personenbezogenen Daten vom Oberlandesgericht Oldenburg - Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen -, Mühlenstraße 5, 26122 Oldenburg (Oldenburg), als Bewilligungsbehörde zum Zweck der Prüfung und Bewilligung einer Zuwendung nach den VV/VV-Gk zu § 44 LHO erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse von bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Personen.

Die Erhebung dieser Daten dient im Bewilligungsverfahren der Beurteilung der Notwendigkeit und der Angemessenheit der Zuwendung (vgl. Nummer 3.2. der VV/VV-Gk zu § 44 LHO).

Sämtliche Daten werden für die Dauer des Zuwendungsverfahrens gespeichert.

Nach Beendigung des Zuwendungsverfahrens sind die diesbezüglich angelegten Akten gemäß den Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden, dort Abschnitt II Nr. 502 Buchst. f, für die Dauer von 20 Jahren aufzubewahren.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Leiterin oder der Leiter des AJSD.

Widerrufsmöglichkeit

Dem Antragsteller ist bekannt, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann. Die Durchführung des Zuwendungsverfahrens ist dann jedoch nicht mehr möglich. Gegenüber der Bewilligungsbehörde hat der Antragsteller einen Anspruch auf Auskunft, welche Daten für das Zuwendungsverfahren gespeichert wurden, ggf. auf Löschung falscher Daten oder auf Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung von Daten sowie ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.

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Ort, DatumUnterschrift und Name
in Blockschrift der zeichnungsbefugten Person, Stempel
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)

Anlage 2 PsychPbUFördErl - Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung

Träger:

Ort:

Förderungszeitraum:

Nr.ZweckbestimmungEinzelbetragGesamtbetrag
Einnahmen:
1.Zuschuss des Landes
2.Eigenanteil des Trägers (z. B. gerichtliche Vergütung)
3.Zuschuss
a) der Stadt
b) des Landkreises
4.Weitere Zuwendungsgeber
a)
b)
Einnahmen insgesamt:
Ausgaben:
1.Vergütung für die in die Förderung einbezogenen Beschäftigten unter Angabe evtl. Einmal- und Jahressonderzahlungen
Ausgaben insgesamt:

Der Zuwendungsempfänger erklärt, dass

  1. a)

    er allgemein oder für das betreffende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    berechtigtnicht berechtigt

    ist und dies bei den zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt hat (die nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben),

  2. b)

    alle Angaben richtig und vollständig sind, und er jede Änderung der für die Förderung maßgebenden Verhältnisse unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitteilen wird,

  3. c)

    er mit dem Projekt noch nicht begonnen hat.

Anlagen (unbedingt vollständig beifügen):

Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben,
Stellenplan (für jede in die Förderung einbezogene Beschäftigte und jeden in die Förderung einbezogenen Beschäftigten mit einer monatlichen Aufstellung der Vergütungsberechnung unter Angabe evtl. Einmal- und Jahressonderzahlungen),
Nachweis der Vertretungsberechtigung (Bevollmächtigung) der zeichnungsbefugten Person durch Vollmacht oder Handelsregisterauszug.
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Ort, DatumUnterschrift und Name
in Blockschrift der zeichnungsbefugten Person, Stempel
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)

Anlage 3 PsychPbUFördErl - Anlage zum Finanzierungsplan für die Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung

Träger:

Ort:

Förderungszeitraum:

Stellenplan für die in die Förderung einbezogenen Beschäftigten

Nr.Name, VornameStellen-/FunktionsbezeichnungVergütungs-/Entgeltgruppe/Vergütungsordnung (z. B. TV-L)Beschäftigungsdauer/Umfang (Vollzeit-/Halbtagsstelle u. a.)Voraussichtliche Gesamtbruttobeträge (gemäß Veranschlagung im Finanzierungsplan)
1.
2.
3.
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 7. Oktober 2021 (Nds. MBl. S. 1608)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.