PolSWRdErl · Niedersachsen

Schusswaffen in der Polizei Niedersachsen

Amtliche Abkürzung:
PolSWRdErl
Ausfertigungsdatum:
04.03.2025
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Schusswaffen in der Polizei Niedersachsen

RdErl. d. MI v. 04.03.2025 - 26.11-02434 -

Vom 4. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 128)

- VORIS 21024 -

Bezug: RdErl. v. 13.11.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 619)
- VORIS 21024 -

InhaltAbschnitt
Allgemeines1
Zentrale Aufgaben2
Zulassung zum dienstlichen Gebrauch3
Beschaffung/Zuweisung4
Ausstattung5
Handhabung6
Besitzen und Führen7
Aufbewahrung/Lagerung8
Transport9
Verwaltung des Bestandes10
Behandlung/Wartung11
Untersuchung/Instandhaltung12
Aussondern/Ersatz/Verwerten13
Belehrung14
Schlussvorschriften15

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.