Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei
- Amtliche Abkürzung:
- PolBeklZRdErl
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2026
Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei
RdErl. d. MI v. 15.05.2026 - 26.24-03590 -
Vom 15. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 254)
- VORIS 20444 -
- Im Einvernehmen mit dem MF -
Gemäß § 20 Abs. 1 NBesG ergeht unter Berücksichtigung der Vorbemerkung Nummer 2 der Anlage 11 (zu § 39) NBesG für die Gewährung nachfolgend aufgeführter Aufwandsentschädigungen folgende Regelung:
| Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
|---|---|
| Bekleidungszuschuss | 1 |
| Bewegungsgeld | 2 |
| Verfahren | 3 |
| Schlussbestimmungen | 4 |
| Antrag auf Auszahlung eines Bekleidungszuschusses/des Bewegungsgeldes | Anlage |
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 15. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 254)
Antrag auf Auszahlung eines Bekleidungszuschusses/des Bewegungsgeldes
Anlage als pdfRed. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 15. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 254)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.