PolBeklZRdErl · Niedersachsen

Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei

Amtliche Abkürzung:
PolBeklZRdErl
Ausfertigungsdatum:
01.01.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Bekleidungszuschuss und Bewegungsgeld für außendienstliche Ermittlungs- oder Fahndungsaufgaben in der niedersächsischen Landespolizei

RdErl. d. MI v. 15.05.2026 - 26.24-03590 -

Vom 15. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 254)

- VORIS 20444 -

- Im Einvernehmen mit dem MF -

Gemäß § 20 Abs. 1 NBesG ergeht unter Berücksichtigung der Vorbemerkung Nummer 2 der Anlage 11 (zu § 39) NBesG für die Gewährung nachfolgend aufgeführter Aufwandsentschädigungen folgende Regelung:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Bekleidungszuschuss1
Bewegungsgeld2
Verfahren3
Schlussbestimmungen4
Antrag auf Auszahlung eines Bekleidungszuschusses/des BewegungsgeldesAnlage
Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 15. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 254)

Anlage PolBeklZRdErl

Antrag auf Auszahlung eines Bekleidungszuschusses/des Bewegungsgeldes

Anlage als pdfRed. Hinweis zur GeltungsdauerAußer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 15. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 254)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.