OrgStA · Niedersachsen

Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)

Amtliche Abkürzung:
OrgStA
Ausfertigungsdatum:
01.05.2014
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft (OrgStA)

AV d. MJ v. 4.7.1995 (3262 - 304. 27)

Vom 4. Juli 1995 (Nds. Rpfl. S. 225)

Zuletzt geändert durch AV vom 1. April 2014 (Nds. Rpfl. S. 142)

- VORIS 30800 00 00 00 007 -

Bezug:

  • AV d. MJ v. 16.6.1975 - Nds. Rpfl. S. 159 -
  • AV d. MJ v. 8.7.1992 - Nds. Rpfl. S. 193 -
    - VORIS 30800 00 00 00 002 -

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
I. Abschnitt
Bezeichnung und Gliederung der Staatsanwaltschaften
Sitz und Bezeichnung der Behörden1
Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft2
Bezeichnung der Behördenleiterinnen und Behördenleiter3
Einrichtung von Abteilungen und Hauptabteilungen4
II. Abschnitt
Aufsicht und Leitung
Aufgaben der Behördenleitung5
Aufgaben der Abteilungsleitung6
Aufgaben der Stellvertretenden Abteilungsleitung6a
Aufgaben der Zweigstellenleitung7
Aufgaben der Hauptabteilungsleitung7a
Vertretung der Behördenleitung8
III. Abschnitt
Geschäftsverteilung
Geschäftsverteilungsplan9
Besondere Sachgebiete10
Jugendstrafsachen11
IV. Abschnitt
Dienstbetrieb
Verantwortlichkeit der Dezernentinnen und Dezernenten12
Zeichnung durch die Behördenleitung13
Zeichnung durch die Abteilungsleitung14
Zeichnung durch die Hauptabteilungsleitung14a
Zeichnung bei der Generalstaatsanwaltschaft15
Art der Zeichnung16
Sitzungsdienst17
Einarbeitungszeit18
Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes in Strafsachen19
Ausschluss der Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes20
Abweichende Regelungen21
Zuständigkeit des amtsanwaltlichen Dienstes in Bußgeldsachen22
Verleihung der Zeichnungsbefugnis an Amtsanwältinnen und Amtsanwälte23
Sitzungsvertretung24
V. Abschnitt
Schlussbestimmungen25

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.