NLStBVZustErl · Niedersachsen

Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Amtliche Abkürzung:
NLStBVZustErl
Ausfertigungsdatum:
01.05.2026
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →

Zuständigkeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Erl. d. MW v. 7. 11. 2022 - 43-01550/1000 -

Vom 7. November 2022 (Nds. MBl. S. 1627)

Zuletzt geändert durch Erl. vom 4. Mai 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 237)

- VORIS 20110 -

Bezug: RdErl. v. 22. 12. 2004 (Nds. MBl. S. 879; 2005 S. 53), zuletzt geändert durch RdErl. v. 14. 7. 2009 (Nds. MBl. S. 685)
- VORIS 20110 -

Die NLStBV ist zuständig für folgende Aufgaben:

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Zuständigkeiten nach dem FStrG1
Zuständigkeiten nach dem NStrG2
Zuständigkeiten nach dem StVG3
Zuständigkeiten auf dem Gebiet der StVO4
Zuständigkeiten nach der StTbV5
Zuständigkeiten zur Durchführung der StVZO6
Zuständigkeiten im Bereich des NGVFG7
Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens/ÖPNV8
Schlussbestimmungen9

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.