NKWO · Niedersachsen

Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)

Ausfertigungsdatum:
01.02.2025
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)

Vom 5. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431 - VORIS 20330 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3)

Aufgrund des § 53 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 24. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 91) wird verordnet:

Inhaltsübersicht*§§
Erster Teil
Allgemeines
Geltungsbereich1
Verbundene Wahlen2
Zweiter Teil
Wahl der Abgeordneten, Direktwahl
Erstes Kapitel
Gliederung des Wahlgebiets, Wahlräume
Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche3
Allgemeine Wahlbezirke4
Sonderwahlbezirke5
Wahlräume6
Zweites Kapitel
Wahlorgane und Wahlehrenämter
Wahlleitung7
Bildung des Wahlausschusses8
Tätigkeit des Wahlausschusses9
Bildung des Wahlvorstands10
Tätigkeit des Wahlvorstands11
Briefwahlvorstand12
Neubesetzung von Wahlorganen13
Entschädigung für die Ausübung von Wahlehrenämtern14
Drittes Kapitel
Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge
Erster Abschnitt
Wählerverzeichnis
Führen des Wählerverzeichnisses15
Eintragung der Wahlberechtigten16
Eintragung in das Wählerverzeichnis für einen Sonderwahlbezirk17
Benachrichtigung der Wahlberechtigten18
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis19
Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses20
Änderung des Wählerverzeichnisses21
Abschluss des Wählerverzeichnisses22
Zweiter Abschnitt
Wahlscheine, Wahlscheinverzeichnisse, Vermerk im Wählerverzeichnis
Beantragung von Wahlscheinen23
Erteilung von Wahlscheinen24
Hinweise für bestimmte Personengruppen zu Wahlscheinen25
Ungültige Wahlscheine für eine Direktwahl, Verzeichnis der ungültigen Wahlscheine26
Wahlscheinverzeichnisse27
Vermerk im Wählerverzeichnis28
Beschwerde gegen die Versagung eines Wahlscheins29
Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen30
Dritter Abschnitt
Wahlvorschläge, Stimmzettel, Briefwahlunterlagen
Antrag auf Feststellung durch den Wahlausschuss31
Inhalt und Form der Wahlvorschläge, Unterstützungsunterschriften32
Vertrauenspersonen33
Wahlanzeige34
Rücktritt von Bewerberinnen oder Bewerbern, Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen35
Vorprüfung der Wahlvorschläge36
Zulassung der Wahlvorschläge37
Bekanntmachung der Wahlvorschläge38
Stimmzettel und Briefwahlunterlagen für die Wahl der Abgeordneten39
Stimmzettel und Briefwahlunterlagen für die Direktwahl40
Vierter Abschnitt
Wahlbekanntmachung der Gemeinde oder Samtgemeinde
Inhalt und Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung41
Viertes Kapitel
Wahlhandlung
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Ausstattung des Wahlvorstands42
Wahlkabinen43
Wahlurnen44
Wahltisch45
Ergänzung des Wählerverzeichnisses46
Stimmabgabe47
Stimmabgabe unter Inanspruchnahme einer Hilfsperson48
Vermerk über die Stimmabgabe49
Stimmabgabe mit Wahlschein bei der Direktwahl50
Schluss der Wahlhandlung51
Zweiter Abschnitt
Besondere Regelungen
Besonderheiten in Sonderwahlbezirken52
Briefwahl53
Fünftes Kapitel
Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk54
Zahl der Wählerinnen und Wähler55
Zahl der Stimmen56
Ungültige Stimmabgabe57
Zählliste für die Wahl der Abgeordneten58
Behandlung der Wahlbriefe59
Einbeziehung der Wahlbriefe in das Wahlergebnis des Wahlbezirks60
Gesonderte Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses61
Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Bekanntgabe des Briefwahlergebnisses62
Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse63
Wahlniederschrift64
Übergabe und Verwahrung von Wahlunterlagen65
Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Abgeordneten in den Wahlbereichen und im Wahlgebiet66
Gesamtergebnis der Gemeindewahlen und Kreiswahlen bei allgemeinen Neuwahlen67
Feststellung des Wahlergebnisses für die Direktwahl im Wahlgebiet68
Überprüfung der Wahl durch die Wahlleitung69
Sechstes Kapitel
Wahlen aus besonderem Anlass
Nachwahl70
Wiederholungswahl zur Wahl der Abgeordneten71
Einzelne Neuwahl nach Auflösung einer Vertretung72
Neuwahl aus Anlass einer Neubildung, Umbildung oder Grenzänderung73
Direktwahl aus Anlass einer Neubildung, Umbildung oder Grenzänderung73a
Neuwahl und Direktwahl bei Bildung oder Umbildung einer Samtgemeinde zum Beginn einer Wahlperiode 73b
Wiederholungswahl zur Direktwahl 74
Neue Direktwahl75
Abwahl76
Siebtes Kapitel
Ersatz von Abgeordneten, Ausscheiden von Ersatzpersonen
Ersatz von Abgeordneten77
Ausscheiden von Ersatzpersonen78
Dritter Teil
Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates, des Ortsrates und der Einwohnervertretung
Allgemeines79
Wahl der Mitglieder des Stadtbezirksrates und des Ortsrates80
Wahl der Mitglieder der Einwohnervertretung81
Vierter Teil
Wahlkosten
Erstattung von Wahlkosten82
Fünfter Teil
Schlussvorschriften
Öffentliche Bekanntmachungen83
Zustellungen84
Beschaffung von Stimmzetteln, Umschlägen und Vordrucken85
Hilfskräfte und Hilfsmittel86
Sicherung der Wahlunterlagen87
Vernichtung von Wahlunterlagen88
(weggefallen)89
Mitwirkung des Landeswahlausschusses90
Übergangsvorschrift90a
In-Kraft-Treten91
Anlagen
WahlbenachrichtigungAnlage 1
Antrag auf Erteilung eines WahlscheinsAnlage 2
Beurkundung des Abschlusses des WählerverzeichnissesAnlage 3
Wahlschein Anlage 4
WahlvorschlagAnlage 5
Wahlvorschlag für die Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/RegionspräsidentenwahlAnlage 5a
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahl der Vertretung oder Wahl eines anderen Gremiums, z. B. Ortsrat)Anlage 6
Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/Regionspräsidentenwahl)Anlage 6a
Bescheinigung des WahlrechtsAnlage 7
Zustimmungserklärung und Versicherungan Eides stattAnlage 8
Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides stattAnlage 9
Bescheinigung der WählbarkeitAnlage 10
Bescheinigung der Wählbarkeit für die Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/RegionspräsidentenwahlAnlage 10a
Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und BewerberAnlage 11
Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen oder des BewerbersAnlage 11a
Versicherung an Eides stattAnlage 12
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung/des GremiumsAnlage 13
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/RegionspräsidentenwahlAnlage 13a
Übersicht über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahl/Kreiswahl/RegionswahlAnlage 14
Übersicht über die zugelassenen Wahlvorschläge für die GemeindewahlenAnlage 15
StimmzettelAnlage 16
StimmzettelAnlage 17
Stimmzettelumschlag für die BriefwahlAnlage 18
WahlbriefumschlagAnlage 19
StimmzettelAnlage 20
StimmzettelAnlage 21
StimmzettelAnlage 22
ZähllisteAnlage 23
SchnellmeldungAnlage 24
SchnellmeldungAnlage 25
Wahlniederschrift über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im WahlbezirkAnlage 26
Wahlniederschrift über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/Regionspräsidentenwahl im WahlbezirkAnlage 26a
Ergänzung zur Wahlniederschrift über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im WahlbezirkAnlage 27
Wahlniederschrift über die gesonderte Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der BriefwahlAnlage 28
Wahlniederschrift über die gesonderte Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Samtgemeinde-/(Ober-)Bürgermeisterwahl/Landratswahl/RegionspräsidentenwahlAnlage 28a
Zusammenstellung der Ergebnisse der Kreiswahl/RegionswahlAnlage 29
Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen WahlergebnissesAnlage 30
Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen WahlergebnissesAnlage 31
Hauptzusammenstellung über das Ergebnis der Gemeindewahl/Kreiswahl/RegionswahlAnlage 32
Hauptzusammenstellung der Gemeindewahlen/SamtgemeindewahlenAnlage 33
Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der WahlAnlage 34
StimmzettelAnlage 35
* Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.

§ 26

Ungültige Wahlscheine für eine Direktwahl, Verzeichnis der ungültigen Wahlscheine

(1) Wird eine Person, die für eine Direktwahl bereits einen Wahlschein, aber keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, im Wählerverzeichnis gestrichen, so stellt die Gemeinde, in Samtgemeinden die Samtgemeinde, die Ungültigkeit des Wahlscheins fest.(2) 1Die Gemeinde, in Samtgemeinden die Samtgemeinde, führt ein Verzeichnis der ungültigen Wahlscheine, in das der Name der Wahlscheininhaberin oder des Wahlscheininhabers und die Nummer des ungültigen Wahlscheins aufzunehmen sind. 2Sie hat die Feststellung nach Absatz 1 im Wahlscheinverzeichnis zu vermerken und der Gemeindewahlleitung mitzuteilen. 3Die Gemeindewahlleitung unterrichtet die Wahlvorstände des Wahlgebiets über die Ungültigkeit des Wahlscheins. (3) 1Nach Abschluss des Wählerverzeichnisses übergibt die Gemeinde oder Samtgemeinde der Gemeindewahlleitung unverzüglich das Verzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 oder teilt mit, dass die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht festgestellt wurde. 2Nachträge zu dem Verzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 sind unverzüglich nachzureichen. 3Die Gemeindewahlleitung unterrichtet die Wahlvorstände des Wahlgebiets. (4) 1Bei der Direktwahl des Landrats oder der Landrätin teilt die Gemeinde, in Samtgemeinden die Samtgemeinde, die Feststellung nach Absatz 1 und Nachträge zu dem Verzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 auch der Kreiswahlleitung mit. 2Die Kreiswahlleitung unterrichtet die Wahlleitungen der kreisangehörigen Samtgemeinden und Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde sind. 3Die nach Satz 2 unterrichteten Wahlleitungen unterrichten die Wahlvorstände ihres Zuständigkeitsbereichs. (5) 1Bei der Direktwahl der Regionspräsidentin oder des Regionspräsidenten teilt die Gemeinde die Feststellung nach Absatz 1 und Nachträge zu dem Verzeichnis nach Absatz 2 Satz 1 auch der Regionswahlleitung mit. 2Die Regionswahlleitung unterrichtet die Wahlleitungen der regionsangehörigen Gemeinden. 3Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 50

Stimmabgabe mit Wahlschein bei der Direktwahl

(1) 1Die Inhaberin oder der Inhaber eines Wahlscheins weist sich aus und übergibt der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher den Wahlschein. 2Diese oder dieser prüft den Wahlschein. 3Bestehen Zweifel an dessen Gültigkeit oder dem rechtmäßigen Besitz, so klärt der Wahlvorstand im Rahmen seiner Möglichkeiten die Sachlage und beschließt, ob die Person einen Stimmzettel erhält. 4Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher behält den Wahlschein, auch wenn ein Stimmzettel nicht ausgehändigt wird. (2) Ist auf dem Wahlschein die Ausgabe von Briefwahlunterlagen vermerkt, so kann die wählende Person nur mit dem bereits erhaltenen Stimmzettel an der Wahl teilnehmen.(3) Im Übrigen gelten die §§ 47 und 48 entsprechend.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: voris.wolterskluwer-online.de.